Projektaufruf

Projektaufruf 7 des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V.

Montag, den 08. Juni 2026 – Projektanträge können ab sofort von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektanträge müssen sich in den definierten Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Hohenlohe-Tauber wiederfinden.

Hierzu gehören folgende 3 Handlungsfelder:
HF 1: Gesellschaftliche Teilhabe für ALLE
HF 2: Natur, Kultur, Genuss
HF 3: Regionale Wirtschaft

– Stichtag für die Einreichung der Projektanträge beim Regionalmanagement:
Freitag, der 24. Juli 2026
– Voraussichtlicher Auswahltermin: Ende November 2026
– Themenbereiche: alle drei Handlungsfelder des REK (s.o.)

– Offen für Anträge in den Fördermodulen 1 (öffentlich), Modul 2 (privat), Modul 5 (Private nicht-investive Maßnahmen) sowie Modul 6 (private Vorhaben, die zur Erreichung des Ziels h) des GAP-Strategieplans beitragen).

– Das Budget für die Modul 1, 2 und 6 beträgt mindestens 334.040,68 Euro EUR EU-Mittel zuzüglich eventueller weiterer vom Land zugewiesenen EU-Mittel. Die genaue Festlegung des Budgets erfolgt am Tag der Auswahlsitzung und setzt sich aus allen EU-Mitteln, die der LAG Hohenlohe-Tauber bis zum Sitzungstag zur Verfügung stehen und nicht bereits gebunden sind, zusammen.

– Vorbehaltlich einer Mittelzuweisung stehen für das Modul 5 (private nicht-investive Vorhaben) 22.500 Euro Landesmittel zur Verfügung

Die Zuschussmittel kommen anteilig aus dem ELER-Fonds der Europäischen Union.

– Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Landesmittel kommen je nach Fördermodul, Landesmittel in entsprechendem Förderverhältnis hinzu.
– Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt: 700.000 €

– Adresse für die Einreichung der Anträge:
LEADER Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber
Herrenhaus Buchenbach
Langenburger Str. 10
74673 Mulfingen-Buchenbach

Tel. Herr Thomas Schultes: 07938-66893-91
Thomas.Schultes@hohenlohekreis.de
Tel. Herr Benjamin Högele: 07938-66893-92
Benjamin.Hoegele@hohenlohekreis.de

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in unserer LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch unsere LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan / Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Es wird darauf hingewiesen, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dem Verein Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. teilweise noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt der Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. in der o.g. Auswahlrunde, ohne über ausreichend eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Die Projektanträge werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien, Informationen zum Projektauswahlverfahren und die Geschäftsordnung des Auswahlausschusses können unter www.leader-hohenlohe-tauber.eu/service-downloads/ eingesehen werden.
Alle weiteren relevanten Informationen zur Umsetzung von LEADER in unserem Aktionsgebiet entnehmen Sie bitte dem Regionalen Entwicklungskonzept, ebenfalls auf der Homepage abrufbar.

https://leader-hohenlohe-tauber.de/
https://leader-hohenlohe-tauber.de/projektaufruf/
https://leader-hohenlohe-tauber.de/wp-content/uploads/2026/04/2026_03_31_REK_Webseite_end.pdf

Vor Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee unbedingt empfohlen.

Den Antragstellern wird empfohlen speziell zum Kriterium Klimacheck in der LEADER Projektbewertungsmatrix zum Projektantrag eine vorherige Beratung durch eine unabhängige Beratungsstelle vorzunehmen.

LEADER Antragsunterlagen