Regionalbudget

Regionalbudget für Kleinprojekte

  • Fördergelder des Bundes, des Landes und der Landkreise
  • Förderung von Kleinprojekten mit Projektgesamtkosten von maximal 20.000 Euro netto.
  • Einheitlicher Fördersatz i. H. v. 80% der Nettokosten
  • Fördergegenstand: Maßnahmen in den Bereichen
    • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
    • Regionalmanagement
    • Dorfentwicklung
    • dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
    • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
    • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Mögliche Antragsteller: Vereine, Privatpersonen, Kommunen, Kleinstunternehmen, …
  • Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb des entsprechenden Jahres umgesetzt und abgerechnet werden.

Hinweis: Das Regionalbudget ist ein eigenständiges Förderprogramm des Bundes und hat nichts mit LEADER oder der EU zu tun. Der Verein Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. hat die Umsetzung des regionalen Entwicklungskonzepts (REK) zur Aufgabe. Dafür standen bislang LEADER Fördermittel zur Verfügung. Hinzu kommen nun die Gelder für Kleinprojekte im Regionalbudget. Das Verfahren und die Abwicklung der beiden Förderprogramme unterscheiden sich jedoch.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne direkt an.

Regionalbudget Antragsunterlagen

Folgende drei Dokumente müssen 1x schriftlich unterschrieben und 1x digital  für eine Antragstellung im Regionalbudget beim Regionalmanagement eingereicht werden (alle Dokumente sind digital auszufüllen):

Kostenaufstellung:

  • DIN 276 vom Architekt unterschrieben

  • Kostenplan vom Antragsteller unterschrieben inkl. Leistungsbeschreibung mit zwei Vergleichsangeboten je Kostenposition

Bekanntmachungen

Aktuell ist kein Projektaufruf veröffentlicht.