Ablauf einer LEADER-Förderung
Von der Idee zum LEADER-Projekt
Die einzelnen Schritte eines Projektantrags in LEADER bis hin zur Förderung:
Der Auswahlausschuss startet 2–3 Mal jährlich einen Projektaufruf zur Einreichung von Projektanträgen. Diesen finden Sie unter anderem auf dieser Homepage. Neben der Höhe der EU-Fördermittel sind im Projektaufruf auch die Abgabefrist zur Einreichung von Projektanträgen sowie die inhaltlichen Ziele festgelegt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme für ein Beratungsgespräch mit dem Regionalmanagement wird empfohlen! Das Regionalmanagement berät Sie hinsichtlich der Förderung und unterstützt Sie bei der Projektentwicklung. Auch unabhängig von einem Projektaufruf können Sie sich mit Ihrer Idee an das Regionalmanagement wenden.
Zur Prüfung Ihres Vorhabens auf grundsätzliche Förderfähigkeit benötigt das Regionalmanagement folgende Dokumente:
- Kurze Ausformulierung der Projektidee
- Interessensbekundung
- Ausgefüllter Fragebogen für Antragsteller
- Kostenschätzung
Die Vorprüfung beinhaltet
- die Zuordnung zu einem Handlungsfeld des Regionalen Entwicklungskonzepts
- die Zuordnung zu einem Fördermodul, aus dem sich der Fördersatz ableitet sowie
- die Prüfung der formalen Fördervoraussetzungen des LEADER-Programms.
Ist Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig, erstellt das Regionalmanagement zusammen mit dem Antragsteller ein Projektdatenblatt (PDB). Das PDB ist die Grundlage für das Projektauswahlverfahren im Auswahlausschuss. Das Regionalmanagement fordert ggf. weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung Ihres Projekts an.
Wichtig: Nur grundsätzlich förderfähige Projektanträge werden dem Auswahlausschuss zur Erörterung, Auswahl und Beschlussfassung vorgelegt.
Die als grundsätzlich förderfähig eingestuften Projektideen werden anhand des PDB vom Auswahlausschuss diskutiert und bewertet. Dies geschieht auf Grundlage der Projektbewertungsmatrix (Download REK). Jedes potentielle LEADER-Projekt wird mit ausgewählten Kriterien bewertet und entsprechend bepunktet. Zur Gewährleistung der Förderwürdigkeit muss laut aktueller Projektbewertungsmatrix die vorgegebene Mindestpunktzahl von 17 Punkten erreicht werden. Wird die Mindestpunktzahl nicht erreicht, ist eine Förderung in LEADER ausgeschlossen. Die Projekte werden gemäß ihrer Punktzahl in eine Rangfolge gebracht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel für eine Antragstellung bei LEADER ausgewählt.
Für Projekte, die aufgrund begrenzter Mittel nicht zur Förderung ausgewählt werden, aber die Mindestpunktzahl erreichen, besteht die Möglichkeit des Nachrückens, falls ein ausgewählter Antragsteller sein Projekt zurückzieht. Nach der Sitzung des Auswahlausschusses werden Sie zeitnah vom Regionalmanagement über den Beschluss informiert.
Das Projektauswahlverfahren im Auswahlausschuss wird von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart geprüft.
Nach positivem Beschluss im Auswahlausschuss muss der Projektträger einen Antrag auf Bewilligung bei der Bewilligungsstelle einreichen. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen alle notwendigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Stuttgart oder bei privat-gewerblichen Projekten die L-Bank in Stuttgart. Ein wesentlicher Bestandteil des Bewilligungsverfahrens ist die sogenannte Kostenplausibilisierung. Dabei muss der Antragsteller 3 Vergleichsangebote vorlegen. Öffentliche Antragsteller müssen das Vergabeverfahren anwenden.
Nach positiver Prüfung Ihres Bewilligungsantrags erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Bitte lesen Sie diesen aufmerksam durch und beachten Sie die Bedingungen und Auflagen.
WICHTIG: Erst nach erfolgter Bewilligung darf mit der Projektumsetzung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich und kann zum Verlust des Zuschusses führen. Bereits eine Auftragsvergabe wird als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet. Die Angaben im Förderantrag und im Zuwendungsbescheid sind verbindlich. Nehmen Sie daher bei zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen während der Projektumsetzung unverzüglich Kontakt mit der Bewilligungsstelle auf und infomieren Sie das Regionalmanagement!
Nach Abschluss aller Projektmaßnahmen kann auf Basis der bezahlten Rechnungen ein Verwendungsnachweis gestellt werden. Zwischenabrechnungen sind nicht möglich! Der Projektträger tritt für sämtliche Kosten in Vorleistung.
Mit den Unterlagen zum Verwendungsnachweis, z. B. dem Sachbericht zur Projektumsetzung und dem rechnerischen Nachweis zur zweckentsprechenden Verwendung der Mittel, wird belegt, dass das Projekt wie im Antrag beschrieben umgesetzt wurde. Im Verwendungsnachweis können nur die Ausgaben gefördert werden, die Gegenstand des Kosten- und Finanzierungsplans sind und damit dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweck dienen.
HINWEIS: Bitte bewahren Sie alle Projektunterlagen für mindestens 6 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises auf. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall eine längere Aufbewahrungsfrist anordnen.