Regionalbudget
Bekanntmachung zur Auswahl von Förderanträgen im Regionalbudget 2025 für Kleinprojekte
Für die Auswahl von Förderanträgen im Regionalbudget 2025 können ab sofort von allen Interessenten Förderanträge eingereicht werden. Die Anträge müssen sich in einem der drei Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Hohenlohe-Tauber wiederfinden
HF 1: Gesellschaftliche Teilhabe für ALLE
HF 2: Natur, Kultur, Genuss
HF 3: Regionale Wirtschaft
– Stichtag für die Einreichung der Anträge beim Regionalmanagement: Montag, 17. Februar 2025
– Voraussichtlicher Auswahltermin: Donnerstag, den 17. April 2025
– Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 138.888 € (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung)
– Einheitlicher Fördersatz: 80% der förderfähigen Nettokosten
– Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt: 20.000 €
– Das Projekt muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein! Es besteht keine Möglichkeit der Fristverlängerung.
Adresse für die Einreichung der Anträge:
LEADER Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber
Herrenhaus Buchenbach
Langenburger Str. 10
74673 Mulfingen-Buchenbach
Tel. Hr. Schultes: 07938-66893-91
Tel. Hr. Högele: 07938-66893-92
Thomas.Schultes@hohenlohekreis.de
Benjamin.Hoegele@hohenlohekreis.de
Die Fördermittel werden unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung durch das Land ausgeschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden Mittel für das Jahr 2025 dem Verein Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt der Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven
Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Die Förderanträge werden vom Auswahlausschuss Kleinprojekte des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien, Informationen zum Projektauswahlverfahren und die Geschäftsordnung des Auswahlausschusses Kleinprojekte können eingesehen werden unter:
Vor Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee unbedingt empfohlen.
Regionalbudget Antragsunterlagen
Folgende drei Dokumente müssen 1x schriftlich unterschrieben und 1x digital für eine Antragstellung im Regionalbudget beim Regionalmanagement eingereicht werden (alle Dokumente sind digital auszufüllen):
Kostenaufstellung:
Regionalbudget für Kleinprojekte
- Fördergelder des Landes Baden-Württemberg und der Landkreise Main-Tauber, Hohenlohe und Schwäbisch Hall
- Förderung von Kleinprojekten mit Projektgesamtkosten von maximal 20.000 Euro netto.
- Einheitlicher Fördersatz i. H. v. 80% der Nettokosten
- Fördergegenstand: Maßnahmen in den Bereichen
- Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
- Regionalmanagement
- Dorfentwicklung
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- Mögliche Antragsteller: Vereine, Privatpersonen, Kommunen, Kleinstunternehmen, …
- Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb des entsprechenden Jahres umgesetzt und abgerechnet werden.